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title: "§ 12 GOZ — Überprüfung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/goz_1987/12"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# § 12 GOZ — Überprüfung

Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen der Neustrukturierung und -bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie berichtet dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe.

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— Gebührenordnung für Zahnärzte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
