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title: "Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/gewschg"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/index.html"
updated: "2026-05-23T06:09:58+00:00"
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# Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG)

Volltext-Index zu **Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/gewschg](http://www.juralernen.de/gesetze/gewschg).

## Vorschriften
- [§ 1 — Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen](http://www.juralernen.de/gesetze/gewschg/1.md)
- [§ 2 — Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung](http://www.juralernen.de/gesetze/gewschg/2.md)
- [§ 3 — Geltungsbereich, Konkurrenzen](http://www.juralernen.de/gesetze/gewschg/3.md)
- [§ 4 — Strafvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/gewschg/4.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
