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title: "Verordnung über die Beteiligung des Rates, der Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Verfahren zur Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen sowie im Verfahren bei nachträglichen Maßnahmen nach dem Gentechnikgesetz (GenTBetV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gentbetv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:09:49+00:00"
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# Verordnung über die Beteiligung des Rates, der Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Verfahren zur Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen sowie im Verfahren bei nachträglichen Maßnahmen nach dem Gentechnikgesetz (GenTBetV)

Volltext-Index zu **Verordnung über die Beteiligung des Rates, der Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Verfahren zur Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen sowie im Verfahren bei nachträglichen Maßnahmen nach dem Gentechnikgesetz (GenTBetV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gentbetv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv](http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv/eingangsformel.md)
- [§ 1 — Verfahren bei Anträgen zur Freisetzung im Geltungsbereich
des Gentechnikgesetzes](http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv/1.md)
- [§ 2 — Verfahren bei Anträgen zur Freisetzung aus Mitgliedstaaten
der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum](http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv/2.md)
- [§ 3 — Verfahren bei Anträgen zum Inverkehrbringen von
Produkten im Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes](http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv/3.md)
- [§ 4 — Verfahren bei Anträgen zum Inverkehrbringen von
Produkten aus den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum](http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv/4.md)
- [§ 5 — Verfahren bei der Anordnung des Ruhens der Genehmigung
für ein Inverkehrbringen oder bei der einstweiligen
Untersagung des Inverkehrbringens eines Produktes](http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv/5.md)
- [§ 6 — Inkrafttreten](http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv/6.md)
- [Schlußformel](http://www.juralernen.de/gesetze/gentbetv/schlussformel.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
