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title: "§ 7 GenTAnhV — Besondere Einwendungen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/gentanhv/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gentanhv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# § 7 GenTAnhV — Besondere Einwendungen

Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind im Erörterungstermin nicht zu behandeln; sie sind durch schriftlichen Bescheid auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten zu verweisen.

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— Verordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gentanhv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
