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title: "Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität* (GEIG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/geig"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/geig/index.html"
updated: "2026-05-23T06:09:45+00:00"
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# Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität* (GEIG)

Volltext-Index zu **Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität* (GEIG)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/geig/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/geig](http://www.juralernen.de/gesetze/geig).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/eingangsformel.md)
- [§ 1 — Anwendungsbereich](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/1.md)
- [§ 2 — Begriffsbestimmungen](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/2.md)
- [§ 3 — An das Gebäude angrenzende Stellplätze](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/3.md)
- [§ 4 — Leitungsinfrastruktur](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/4.md)
- [§ 5 — Errichtung eines Ladepunktes](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/5.md)
- [§ 6 — Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/6.md)
- [§ 7 — Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/7.md)
- [§ 8 — Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/8.md)
- [§ 9 — Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/9.md)
- [§ 10 — Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/10.md)
- [§ 11 — Gemischt genutzte Gebäude](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/11.md)
- [§ 12 — Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/12.md)
- [§ 13 — Unternehmererklärung](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/13.md)
- [§ 14 — Ausnahmen](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/14.md)
- [§ 15 — Bußgeldvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/15.md)
- [§ 16 — Übergangsvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/16.md)
- [§ 17 — Inkrafttreten](http://www.juralernen.de/gesetze/geig/17.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
