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title: "§ 8 GastStG — Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/gaststg/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gaststg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 8 GastStG — Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

Alle Unterlagen, Materialien und Archive, die der internationalen Organisation zur Verfügung gestellt werden, ihr gehören oder von ihr verwendet werden, sind unverletzlich, ungeachtet ihrer Form oder in wessen Besitz sie sich befinden.

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— Gaststaatgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gaststg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
