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title: "§ 18 GAPInVeKoSV — Erklärung bei Beantragung der Umverteilungseinkommensstützung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/gapinvekosv/18"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gapinvekosv/index.html"
updated: "2026-09-01T02:10:37+00:00"
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# § 18 GAPInVeKoSV — Erklärung bei Beantragung der Umverteilungseinkommensstützung

Sofern der Betriebsinhaber die Umverteilungseinkommensstützung beantragt, hat er im Sammelantrag für den Fall, dass er seinen Betrieb nach dem 1. Juni 2018 aufgespalten hat oder sein Betrieb aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist, zusätzlich zu erklären, dass diese Aufspaltung nicht einzig den Zweck verfolgt, die Umverteilungseinkommensstützung zu erhalten.

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— Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gapinvekosv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
