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title: "§ 5 FVerlV — Kapitalisierungszeitraum"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/fverlv_2022/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fverlv_2022/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 5 FVerlV — Kapitalisierungszeitraum

Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum nachgewiesen, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.

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— Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Absatz 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fverlv_2022/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
