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title: "§ 9 FrSaftAusbV — Aufhebung von Vorschriften"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/frsaftausbv/9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 9 FrSaftAusbV — Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Rechtsverordnung geregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsberuf Süßmoster sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.

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— Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
