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title: "§ 14 ForumRG — Freier Eintritt; Gebühren"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/forumrg/14"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/forumrg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 14 ForumRG — Freier Eintritt; Gebühren

(1) Der Eintritt in das Forum Recht ist frei.

(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.

(3) Das Nähere regelt die Satzung.

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— Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/forumrg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
