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title: "§ 6 FluLärmG — Sonstige Beschränkungen der baulichen Nutzung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/flul_rmg/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/flul_rmg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 6 FluLärmG — Sonstige Beschränkungen der baulichen Nutzung

Die nach § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 zulässigen baulichen Anlagen sowie Wohnungen in der Tag-Schutzzone 2 dürfen nur errichtet werden, sofern sie den nach § 7 festgesetzten Schallschutzanforderungen genügen.

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— Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/flul_rmg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
