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title: "Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt (FischWiMeistPrV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fischwimeistprv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:08:48+00:00"
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# Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt (FischWiMeistPrV)

Volltext-Index zu **Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt (FischWiMeistPrV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fischwimeistprv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/eingangsformel.md)
- [§ 1 — Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/1.md)
- [§ 1a — Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/1a.md)
- [§ 2 — Gliederung der Meisterprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/2.md)
- [§ 3 — Prüfungsanforderungen im praktischen Teil](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/3.md)
- [§ 4 — Prüfungsanforderungen im fachtheoretischen Teil](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/4.md)
- [§ 5 — Prüfungsanforderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Teil](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/5.md)
- [§ 6 — Prüfungsanforderungen im Teil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung"](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/6.md)
- [§ 7 — Anrechnung anderer Prüfungsleistungen](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/7.md)
- [§ 8 — Bestehen der Meisterprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/8.md)
- [§ 9 — Wiederholung der Meisterprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/9.md)
- [§ 10 — Übergangsvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/10.md)
- [§ 11 — Inkrafttreten](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/11.md)
- [Schlußformel](http://www.juralernen.de/gesetze/fischwimeistprv/schlussformel.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
