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title: "§ 15 EUStBV 1993 — Absehen von der Festsetzung der Steuer"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/eustbv_1993/15"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/eustbv_1993/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 15 EUStBV 1993 — Absehen von der Festsetzung der Steuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht festgesetzt für Gegenstände, die nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen, wenn sie weniger als 10 Euro beträgt und nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes als Vorsteuer abgezogen werden könnte.

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— Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/eustbv_1993/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
