---
title: "§ 2 EUROCONTROLVorRV"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/eurocontrolvorrv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/eurocontrolvorrv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
---

# § 2 EUROCONTROLVorRV

Die Einfuhr von Gegenständen für EUROCONTROL ist einfuhrumsatzsteuerfrei. Dies gilt nicht für die Einfuhr von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen.

---

— Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" in Brüssel

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/eurocontrolvorrv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
