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title: "§ 3 ESanMV — Anwendungsregelungen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/esanmv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 3 ESanMV — Anwendungsregelungen

Diese Fassung der Verordnung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden; sie gilt für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurde.

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— Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
