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title: "Anlage 2 ElmV — (zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 3)Beschränkt verwendbare Extraktionslösungsmittel"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/elv/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/elv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
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# Anlage 2 ElmV — (zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 3)Beschränkt verwendbare Extraktionslösungsmittel

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 370

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)







Nr.Stoffverwendbar fürRestgehalt in extrahierten

Lebensmitteln höchstens

1234

1.HexanHerstellung oder Fraktionierung von Fetten und Ölen und Herstellung von Kakaobutter1 mg/kg im Fett oder Öl oder in der Kakaobutter

Herstellung von entfetteten Proteinerzeugnissen und entfettetem Mehl10 mg/kg im Lebensmittel, das die entfetteten Proteinerzeugnisse und das entfettete Mehl enthält

30 mg/kg in entfetteten Sojaerzeugnissen, wie sie an den Verbraucher verkauft werden

Herstellung von entfetteten Getreidekeimen5 mg/kg in entfetteten Getreidekeimen

2.2-MethyloxolanHerstellung oder Fraktionierung von Fetten und Ölen und Herstellung von Kakaobutter1 mg/kg im Fett oder Öl oder in der Kakaobutter

Herstellung von entfetteten Proteinerzeugnissen und entfettetem Mehl10 mg/kg im Lebensmittel, das die entfetteten Proteinerzeugnisse und das entfettete Mehl enthält

30 mg/kg in entfetteten Sojaerzeugnissen, wie sie an den Endverbraucher verkauft werden

Herstellung von entfetteten Getreidekeimen5 mg/kg in entfetteten Getreidekeimen

3.MethylacetatExtraktion von Koffein, Reizstoffen und Bitterstoffen aus Kaffee und Tee20 mg/kg in Kaffee oder Tee

Herstellung von Zucker aus Melasse1 mg/kg in Zucker

4.EthylmethylketonFraktionierung von Fetten und Ölen5 mg/kg in Fett und Öl

Extraktion von Koffein, Reizstoffen und Bitterstoffen aus Kaffee und Tee20 mg/kg in Kaffee und Tee

5.DichlormethanExtraktion von Koffein, Reizstoffen und Bitterstoffen aus Kaffee und Tee2 mg/kg in geröstetem Kaffee und 5 mg/kg in Tee

6.MethanolLebensmittel allgemein10 mg/kg

7.Propan-2-olLebensmittel allgemein10 mg/kg

8.DimethyletherHerstellung von entfetteten Proteinerzeugnissen, einschließlich Gelatine0,009 mg/kg in entfetteten tierischen Proteinerzeugnissen, einschließlich Gelatine

Herstellung von Kollagen und Kollagenderivaten, ausgenommen Gelatine3 mg/kg in Kollagen und Kollagenderivaten, ausgenommen Gelatine

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— Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/elv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
