---
title: "Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (EinsatzWVG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/index.html"
updated: "2026-05-23T06:07:14+00:00"
---

# Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (EinsatzWVG)

Volltext-Index zu **Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (EinsatzWVG)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg).

## Vorschriften
- [§ 1 — Begriffsbestimmung](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/1.md)
- [§ 2 — Anwendungsbereich](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/2.md)
- [§ 3 — Berufliche Qualifizierung](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/3.md)
- [§ 4 — Schutzzeit](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/4.md)
- [§ 5 — Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/5.md)
- [§ 6 — Wehrdienstverhältnis besonderer Art](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/6.md)
- [§ 7 — Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/7.md)
- [§ 8 — Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/8.md)
- [§ 9 — Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/9.md)
- [§ 10 — Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/10.md)
- [§ 11 — Weiterverwendung nach der Schutzzeit](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/11.md)
- [§ 12 — Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/12.md)
- [§ 13 — Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/13.md)
- [§ 14 — Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/14.md)
- [§ 15 — Befristete Arbeitsverhältnisse](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/15.md)
- [§ 16 — Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/16.md)
- [§ 17 — Erstattungsanspruch](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/17.md)
- [§ 18 — Entschädigung](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/18.md)
- [§ 19 — Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/19.md)
- [§ 20 — Zum Bund abgeordnete Beschäftigte](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/20.md)
- [§ 20a — Bezugspersonen](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/20a.md)
- [§ 21 — Umzüge aus gesundheitlichen Gründen](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/21.md)
- [§ 22 — Übergangsregelung](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/22.md)
- [§ 23 — Zuständiger Geschäftsbereich](http://www.juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/23.md)

---

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
