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title: "Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EGGenTDurchfG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/eggentdurchfg/index.html"
updated: "2026-05-23T06:07:01+00:00"
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# Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EGGenTDurchfG)

Volltext-Index zu **Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EGGenTDurchfG)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/eggentdurchfg/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg).

## Vorschriften
- [§ 1 — Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/1.md)
- [§ 2 — Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/2.md)
- [§ 3 — Beteiligung anderer Behörden des Bundes](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/3.md)
- [§ 3a — Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/3a.md)
- [§ 3b — Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/3b.md)
- [§ 4 — Überwachung](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/4.md)
- [§ 5 — Mitwirkung von Zollstellen](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/5.md)
- [§ 5a — Erlass von Rechtsverordnungen](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/5a.md)
- [§ 6 — Strafvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/6.md)
- [§ 7 — Bußgeldvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/7.md)
- [Anlage — (zu § 3a Abs. 4 Satz 2)Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist](http://www.juralernen.de/gesetze/eggentdurchfg/anlage.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
