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title: "§ 10 EAG-BehandV — Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/eag-behandv/10"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/eag-behandv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
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# § 10 EAG-BehandV — Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen

(1) Siliziumbasierte und nicht-siliziumbasierte Photovoltaikmodule sind getrennt voneinander zu behandeln. Photovoltaikmodule aus Tandem- oder Mehrfach-Solarzellen gelten als nicht-siliziumbasierte Photovoltaikmodule.

(2) Bei der Behandlung von siliziumbasierten Photovoltaikmodulen dürfen folgende Schadstoffgehalte in den Fraktionen nicht überschritten werden:

1.



in der Glasfraktion:

a)



ein Bleigehalt von 100 Milligramm je Kilogramm sowie

b)



ein Selen- und Cadmiumgehalt von jeweils einem Milligramm je Kilogramm;

2.



in den weiteren Fraktionen zur Verwertung:

a)



ein Bleigehalt von 200 Milligramm je Kilogramm sowie

b)



ein Selen- und Cadmiumgehalt von jeweils einem Milligramm je Kilogramm.

(3) Bei der Behandlung von nicht-siliziumbasierten Photovoltaikmodulen darf folgender Schadstoffgehalt in der Glasfraktion sowie in den weiteren Fraktionen zur Verwertung nicht überschritten werden:

1.



ein Bleigehalt von zehn Milligramm je Kilogramm sowie

2.



ein Selen- und Cadmiumgehalt von jeweils einem Milligramm je Kilogramm.Satz 1 gilt nicht für die Halbleiterfraktion.

(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind Verfahren für die gemeinsame Behandlung von siliziumbasierten und nicht-siliziumbasierten Photovoltaikmodulen zulässig, wenn folgender Schadstoffgehalt in der Glasfraktion sowie in den weiteren Fraktionen zur Verwertung nicht überschritten wird:

1.



ein Bleigehalt von zehn Milligramm je Kilogramm sowie

2.



ein Selen- und Cadmiumgehalt von jeweils einem Milligramm je Kilogramm.Satz 1 gilt nicht für die Halbleiterfraktion.

(5) Bei der Behandlung von Photovoltaikmodulen sind Aluminium und Cadmium-Tellurid zu trennen und einem Recycling zuzuführen.

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— Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/eag-behandv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
