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title: "§ 1 DSiegelErl"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/dsiegelerl/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/dsiegelerl/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
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# § 1 DSiegelErl

(1) Das Bundessiegel wird in Form und Größe der vorgelegten Bildtafel festgesetzt.

(2) Das große Bundessiegel zeigt den Bundesadler ohne Umschrift, von einem Kranz umgeben; das kleine Bundessiegel den Bundesadler mit einer die siegelführende Behörde bezeichnenden Umschrift.

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— Erlaß über die Dienstsiegel

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/dsiegelerl/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
