---
title: "§ 3 DirektZahlDurchfV — Niederwald mit Kurzumtrieb"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/direktzahldurchfv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/direktzahldurchfv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
---

# § 3 DirektZahlDurchfV — Niederwald mit Kurzumtrieb

Die für Niederwald mit Kurzumtrieb in Betracht kommenden Gehölzarten, einschließlich der Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen sind in Anlage 1 festgelegt.

---

— Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/direktzahldurchfv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
