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title: "§ 11 DEFG — Auflösung des Fonds"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/defg/11"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/defg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# § 11 DEFG — Auflösung des Fonds

Mit Ablauf des Jahres 2019 wird der Fonds aufgelöst. Die Verbindlichkeiten und das Vermögen des Fonds gehen auf den Bund über.

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— Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/defg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
