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title: "§ 6 BSWAG — Unvorhergesehener Bedarf"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bswag/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bswag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# § 6 BSWAG — Unvorhergesehener Bedarf

Soweit ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur es erfordert, können die Ausbaupläne im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen.

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— Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bswag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
