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title: "§ 5 BRSekrZustAnO — Inkrafttreten"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/brsekrzustano/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/brsekrzustano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# § 5 BRSekrZustAnO — Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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— Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis für die Beamtinnen und Beamten des Sekretariats des Bundesrates in Angelegenheiten der Besoldung, des Trennungsgelds, der Umzugskostenvergütung und der Beihilfe

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/brsekrzustano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
