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title: "§ 1 BodSchätzDV — Musterstücke"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bodsch_tzdv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bodsch_tzdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# § 1 BodSchätzDV — Musterstücke

Die in der Anlage mit ihren Schätzungsergebnissen aufgeführten Bodenflächen sind die Musterstücke der Bodenschätzung (§ 6 Absatz 1 des Gesetzes), die die Grundlage für die Bewertung der Vergleichsstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bilden.

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— Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bodsch_tzdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
