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title: "IV. BMPZVersAnO"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bmpzversano/iv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bmpzversano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# IV. BMPZVersAnO

Die nach Abschnitt A Abs. I zuständige OPD bzw. die LPD Berlin wird je für ihren Geschäftsbereich ermächtigt,

a)



nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b G 131 die Anerkennung als Aussiedler auszusprechen,

b)



nach § 4 Abs. 2 G 131 und § 4b Abs. 1 G 131 Personen den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 G 131 bezeichneten Personen gleichzustellen,

c)



nach § 35 Abs. 1 Satz 2 G 131 die Dienstunfähigkeit eines Beamten zur Wiederverwendung festzustellen.

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— Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen - ZOVers -

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bmpzversano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
