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title: "I. BMLErnAnO 1990"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bmlernano_1990/i"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bmlernano_1990/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# I. BMLErnAnO 1990

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst)

den Präsidenten und Leitern der Bundesforschungsanstalten meines Geschäftsbereichs sowie dem Leiter der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information für ihren jeweiligen Geschäftsbereich.

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— Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bmlernano_1990/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
