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title: "IV. BMinUWidAnO 2005"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bminuwidano_2005/iv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bminuwidano_2005/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# IV. BMinUWidAnO 2005

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2005 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

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— Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bminuwidano_2005/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
