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title: "III. BMinUWidAnO 2005"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bminuwidano_2005/iii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bminuwidano_2005/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# III. BMinUWidAnO 2005

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundes bei Klagen von Beamtinnen und Beamten, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist (§ 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes). Entsprechendes gilt für Klagen von Empfängerinnen und Empfängern von Amtsbezügen.

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— Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bminuwidano_2005/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
