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title: "I. BMIErnAnO 2005"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bmiernano_2005/i"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bmiernano_2005/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# I. BMIErnAnO 2005

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes

a)



der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15

-



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,

-



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes und des Bundesausgleichsamtes,

-



der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie,

-



der Direktorin oder dem Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft,

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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,

-



der Direktorin oder dem Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern,

-



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,

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der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,

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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,

-



der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung,

b)



der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15, C 1 bis C 2 und W 2

-



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes,

-



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz,

-



der Präsidentin oder dem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung für die Beamtinnen und Beamten des Zentralbereichs und den Fachbereich Allgemeine innere Verwaltung,

c)



der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)

-



den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundespolizeipräsidien,

-



der Direktorin oder dem Direktor der Bundespolizeidirektion,

-



der Direktorin oder dem Direktor der Bundespolizeiakademie,

jeweils für ihren/seinen Geschäftsbereich.

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— Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bmiernano_2005/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
