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title: "I. BMFlüJubAnO"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bmfl_jubano/i"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bmfl_jubano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# I. BMFlüJubAnO

Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen





dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes





in Bad Homburg v.d.H. für seinen Geschäftsbereich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen an Beamte von der Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung abwärts zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden.

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— Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bmfl_jubano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
