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title: "Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASGBWidVertrAnO)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bmasgbwidvertrano"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bmasgbwidvertrano/index.html"
updated: "2026-05-23T06:04:05+00:00"
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# Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASGBWidVertrAnO)

Volltext-Index zu **Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASGBWidVertrAnO)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bmasgbwidvertrano/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/bmasgbwidvertrano](http://www.juralernen.de/gesetze/bmasgbwidvertrano).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](http://www.juralernen.de/gesetze/bmasgbwidvertrano/eingangsformel.md)
- [§ 1 — Erlass von Widerspruchsbescheiden in allgemeinen dienstrechtlichen Angelegenheiten](http://www.juralernen.de/gesetze/bmasgbwidvertrano/1.md)
- [§ 2 — Erlass von Widerspruchsbescheiden in Prüfungsangelegenheiten](http://www.juralernen.de/gesetze/bmasgbwidvertrano/2.md)
- [§ 3 — Vertretung des Bundes bei Klagen in allgemeinen dienstrechtlichen Angelegenheiten](http://www.juralernen.de/gesetze/bmasgbwidvertrano/3.md)
- [§ 4 — Vertretung des Bundes bei Klagen in Prüfungsangelegenheiten](http://www.juralernen.de/gesetze/bmasgbwidvertrano/4.md)
- [§ 5 — Übergangsvorschrift](http://www.juralernen.de/gesetze/bmasgbwidvertrano/5.md)
- [§ 6 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten](http://www.juralernen.de/gesetze/bmasgbwidvertrano/6.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
