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title: "VII. BKOrgErl 2021"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bkorgerl_2021/vii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2021/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# VII. BKOrgErl 2021

Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr werden übertragen

1.



aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Zuständigkeit für Telekommunikation einschließlich der diesbezüglichen Fach- und Rechtsaufsicht über die Bundesnetzagentur ohne die Zuständigkeiten für den Bereich der Post sowie die Zuständigkeiten für die nationale, europäische und internationale Digitalpolitik ohne die Zuständigkeiten für Start-Ups, die Zuständigkeit für Digitalgipfel liegt zukünftig in gemeinsamer Zuständigkeit;

2.



aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für operative Vorhaben der Digitalpolitik.

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— Organisationserlass des Bundeskanzlers

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2021/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
