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title: "§ 6 BinSchSprFunkV — Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/binschsprfunkv_2003/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/binschsprfunkv_2003/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# § 6 BinSchSprFunkV — Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis

Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.

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— Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/binschsprfunkv_2003/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
