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title: "§ 84 BinSchPersV — Ausstellung des Schifferdienstbuches"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/binschpersv/84"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/binschpersv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# § 84 BinSchPersV — Ausstellung des Schifferdienstbuches

Das Schifferdienstbuch für die Führungsebene wird von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt nach dem Muster des Anhangs IV der Durchführungsverordnung (EU) 2020/182 ausgestellt.

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— Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/binschpersv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
