---
title: "§ 37 BinSchEO — Grenzfälle"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/binscheo/37"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/binscheo/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
---

# § 37 BinSchEO — Grenzfälle

Ergibt die Eichung des Sportboots eine Wasserverdrängung von weniger als fünf oder von mindestens zehn Kubikmeter, so ist auf Antrag eine Berechnung nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 durchzuführen. Die §§ 31, 35 und 36 sind anzuwenden.

---

— Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/binscheo/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
