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title: "§ 38 BierStV — Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bierstv_2010/38"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bierstv_2010/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# § 38 BierStV — Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs

Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Bier gelten § 10 Absatz 2 und § 30 entsprechend.

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— Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bierstv_2010/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
