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title: "§ 42 BHO — Konjunkturpolitisch bedingte zusätzliche Ausgaben"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bho/42"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bho/index.html"
updated: "2026-07-01T02:04:09+00:00"
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# § 42 BHO — Konjunkturpolitisch bedingte zusätzliche Ausgaben

Bei Vorlagen, die dem Bundestag und dem Bundesrat nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft zugeleitet werden, kann der Bundestag die Ausgaben kürzen.

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— Bundeshaushaltsordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
