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title: "§ 479a BGB — Anwendungsbereich"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bgb/479a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html"
updated: "2026-09-01T02:03:44+00:00"
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# § 479a BGB — Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieses Untertitels gelten für Waren,

1.



die Produktgruppen angehören, die in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufgeführt sind,

2.



die ein Verbraucher gekauft hat und

3.



für die dem Verbraucher die in § 437 genannten Rechte nicht zustehen.

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— Bürgerliches Gesetzbuch

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
