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title: "§ 327i BGB — Rechte des Verbrauchers bei Mängeln"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/bgb/327i"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:32+00:00"
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# § 327i BGB — Rechte des Verbrauchers bei Mängeln

Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen,

1.



nach § 327l Nacherfüllung verlangen,

2.



nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag beenden oder nach § 327n den Preis mindern und

3.



nach § 280 Absatz 1 oder § 327m Absatz 3 Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

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— Bürgerliches Gesetzbuch

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
