---
title: "§ 19 AZRG-DV — Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/azrg-dv/19"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/azrg-dv/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:32+00:00"
---

# § 19 AZRG-DV — Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei

In der Visadatei des Registers ist der Datensatz eines Ausländers spätestens nach fünf Jahren zu löschen, wenn Daten nach § 29 Abs. 1 des AZR-Gesetzes gespeichert sind. Sind zusätzlich Daten nach § 29 Abs. 2 des AZR-Gesetzes gespeichert, erfolgt eine Löschung spätestens nach zehn Jahren. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Vierteljahres, in dem letztmals Daten übermittelt worden sind.

---

— Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/azrg-dv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
