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title: "Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen (AuslZuschlV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/auslzuschlv_2025/index.html"
updated: "2026-05-23T06:01:41+00:00"
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# Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen (AuslZuschlV)

Volltext-Index zu **Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen (AuslZuschlV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/auslzuschlv_2025/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025).

## Vorschriften
- [Inhaltsübersicht](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/inhaltsuebersicht.md)
- [§ 1 — Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/1.md)
- [§ 2 — Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/2.md)
- [§ 3 — Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/3.md)
- [§ 4 — Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/4.md)
- [§ 5 — Erhöhung der Zuschläge](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/5.md)
- [§ 6 — Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/6.md)
- [§ 7 — Höchstbetrag](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/7.md)
- [§ 8 — Information über den Ablauf des maßgeblichen Zeitraums bei befristeten Verwendungen im Ausland](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/8.md)
- [§ 9 — Maßgebliche Dienstbezüge](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/9.md)
- [§ 10 — Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/10.md)
- [§ 11 — Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/11.md)
- [§ 12 — Nachweis und Anzeigepflicht](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/12.md)
- [§ 13 — Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/13.md)
- [§ 14 — Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/14.md)
- [§ 15 — Begriff des Nettoerwerbseinkommens](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/15.md)
- [§ 16 — Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/16.md)
- [§ 17 — Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/17.md)
- [§ 18 — Übergangsregelungen](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/18.md)
- [Anlage 1 — (zu § 1 Absatz 1)](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/anlage-1.md)
- [Anlage 2 — (zu § 1 Absatz 2)](http://www.juralernen.de/gesetze/auslzuschlv_2025/anlage-2.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
