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title: "§ 7 AuslInvG — Ermächtigung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/auslinvg/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/auslinvg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# § 7 AuslInvG — Ermächtigung

Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekanntzumachen, die Paragraphenfolge zu ändern und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

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— Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/auslinvg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
