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title: "§ 4 ASiG — Anforderungen an Betriebsärzte"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/asig/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/asig/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# § 4 ASiG — Anforderungen an Betriebsärzte

Der Arbeitgeber darf als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.

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— Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/asig/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
