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title: "Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen*) (ArbMDFAngAusbV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/arbmdfangausbv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:01:01+00:00"
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# Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen*) (ArbMDFAngAusbV)

Volltext-Index zu **Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen*) (ArbMDFAngAusbV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/arbmdfangausbv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/eingangsformel.md)
- [§ 1 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/1.md)
- [§ 2 — Dauer der Berufsausbildung](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/2.md)
- [§ 3 — Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/3.md)
- [§ 4 — Durchführung der Berufsausbildung](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/4.md)
- [§ 5 — Zwischenprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/5.md)
- [§ 6 — Abschlussprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/6.md)
- [§ 7 — Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/7.md)
- [§ 8 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/8.md)
- [Anlage 1 — (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/anlage-1.md)
- [Anlage 2 — (zu § 3 Absatz 1 Satz 2)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen](http://www.juralernen.de/gesetze/arbmdfangausbv/anlage-2.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
