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title: "§ 9 AMHV — Übergangsregelung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/amhv/9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/amhv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# § 9 AMHV — Übergangsregelung

Härtefallprogramme, die bei Inkrafttreten der Verordnung durchgeführt werden, können unabhängig von den Vorgaben dieser Verordnung weitergeführt werden.

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— Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/amhv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
