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title: "§ 4 Bürgergeld-V — Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/algiiv_2008/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# § 4 Bürgergeld-V — Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen

Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus

1.



Sozialleistungen,

2.



Vermietung und Verpachtung,

3.



Kapitalvermögen sowie

4.



Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen.

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— Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld *

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
