---
title: "§ 4 AGG — Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/agg/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/agg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
---

# § 4 AGG — Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

Erfolgt eine unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer der in § 1 genannten Gründe, so kann diese unterschiedliche Behandlung nach den §§ 8 bis 10 und 20 nur gerechtfertigt werden, wenn sich die Rechtfertigung auf alle diese Gründe erstreckt, derentwegen die unterschiedliche Behandlung erfolgt.

---

— Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
