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title: "Anlage ADLV — (zu § 5)Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/adlv/anlage"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/adlv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
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# Anlage ADLV — (zu § 5)Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 92, S. 5)

Die Anwärterinnen und Anwärter führen die folgenden Dienstbezeichnungen:

1.



im mittleren Auswärtigen Dienst: „Regierungssekretäranwärterin“ oder „Regierungssekretäranwärter“,

2.



im gehobenen Auswärtigen Dienst: „Konsulatssekretäranwärterin“ oder „Konsulatssekretäranwärter“ und

3.



im höheren Auswärtigen Dienst: „Attachée“ oder „Attaché“.

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— Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/adlv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
