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title: "§ 1 AdenauerHStiftG — Rechtsform der Stiftung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/adenauerhstiftg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/adenauerhstiftg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
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# § 1 AdenauerHStiftG — Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen "Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus" wird mit Sitz in Bad Honnef-Rhöndorf eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

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— Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/adenauerhstiftg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
